Bund fördert Einbruchsicherungen
Mit dem Zuschussprogramm für Einbruchschutz fördert die KfW einbruchhemmende Maßnahmen von Eigentümern oder Mietern in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen.
- Für eine stärkere Förderung kleinerer Maßnahmen gibt es ab sofort gestaffelte Zuschüsse:
- 20 % Zuschuss für die ersten 1.000 Euro Investitionskosten
- Für jeden weiteren Euro, den Sie investieren - 10 % Zuschuss
"Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz wollen wir die Attraktivität von
kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen weiter steigern", sagte Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied
der KfW Bankengruppe.
"Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und Mieter ihre Wohnung und Häuser gegen
Einbruch sinnvoll schützen."
- Es werden Investitionskosten von mindesten 500,- Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.
- Stellen Sie Ihren Antrag über das KfW-Zuschussportal, bevor Sie die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Handwerks ausführen lassen.
- Alle Details zur Förderung und Antragstellung finden Sie unter www.kfw.de/455-E